E-Mail-Infoservice Archiv

Ausgabe 2

DAS OHR DER BELEGSCHAFT

Lieber Betriebsrat,

zu allererst interessiert Sie als neuer Betriebsrat sicherlich, welche Rechte Sie haben und welche Möglichkeiten aber auch Grenzen bestehen, Ihrem Arbeitgeber im Interesse der Belegschaft zu begegnen. Gleichzeitig kommen einigen Mitgliedern des Betriebsrats dabei besondere Aufgaben und Rollen zu.

Allen Mitglieder des Betriebsrats gemein ist es, Ohr und Ansprechpartner für die Kollegen im Betrieb zu sein. Es geht somit nicht nur darum, sich mit dem Arbeitgeber auseinander zu setzen sondern vor allem, mit der Belegschaft in Kontakt zu kommen. Kollegen in Problemsituationen ein guter Ansprechpartner zu sein, ist jedoch gar nicht so einfach. Tipps, wie Sie diese Aufgabe gekonnt angehen, gibt Ihnen die heutige zweite Ausgabe unseres E-Mail-Infoservices für neue Betriebsräte.

Frühere Ausgaben finden Sie übrigens in unserem Archiv auf www.betriebsrats-tipps.de.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns, wenn Ihnen unsere Tipps eine nützliche Hilfestellung für Ihre Betriebsratsarbeit sind.



PS: Wir würden uns freuen, wenn Sie diese E-Mail auch an weitere, neue Kollegen Ihres Betriebsrats weiterleiten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Tipp von Betriebsrat zu Betriebsrat
  2. Tipp von einem Rechtsexperten
  3. Unsere Seminarempfehlungen
  4. Stimmen unserer Seminar-Teilnehmer
  5. Tipp von einem Kommunikations-Experten
  6. Eine Poko-Seminarleiterin stellt sich vor
  7. Literaturtipp

TIPP von Betriebsrat zu Betriebsrat

Neu im Betriebsrat? So machen Sie es richtig:

Tipp 2: An – und Abmelden nicht vergessen!
Ob und wann Sie Betriebsratsarbeit machen, liegt grundsätzlich in Ihrem Ermessen, soweit Sie die betrieblichen Interessen und die des Betriebsrats/der Belegschaft möglichst objektiv gegeneinander abgewogen haben. Zweifelt Ihr Arbeitgeber aufgrund der konkreten betrieblichen Situation und des von Ihnen genannten Zeitaufwands an der Erforderlichkeit Ihrer Betriebsratstätigkeit, kann er verlangen, dass Sie stichwortartige Angaben zu Ihrer Tätigkeit machen, die ihm zumindest eine Plausibilitätskontrolle ermöglichen.

Wichtig ist, dass Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben bei Ihrem Arbeitgeber immer an- und abmelden. Dazu genügt es, dass Sie Ort und voraussichtliche Dauer der Betriebsratstätigkeit angeben.

Aber auch Ihre Kollegen haben die Pflicht, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn Sie sich an den Betriebsrat wenden, um beispielsweise die Sprechstunde zu besuchen. Das ergibt sich aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Weisen Sie also Ihre Kollegen unbedingt auf diese Verpflichtung und die möglichen Konsequenzen, die sich aus dieser Vertragsverletzung ergeben können, hin. Auch wenn es in Ihrem Betrieb normalerweise weniger förmlich zugeht, können Arbeitgeber in diesem Punkt empfindlich sein.

Sie werden es natürlich nicht vermeiden können, dass Ihre Kollegen sich auch außerhalb der Sprechzeiten an Sie wenden. Halten Sie die Gespräche möglichst kurz und verweisen Sie am besten auf die offizielle Sprechstunde, die Sie nicht nur regelmäßig einrichten sondern vor allem allen Kollegen und Ihrem Arbeitgeber bekannt machen sollten. Nutzen Sie dazu geeignete Veröffentlichung, wie einen Aushang am schwarzen Brett und die weiteren, in Ihrem Unternehmen üblichen Medien, wie z.B. das Intranet.

Um die Sprechstunde und die Beratung geht es auch in unserem Tipp von einem Kommunikationsexperten.

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TIPP von einem Rechtsexperten

1. Rechte des Betriebsrats

Zum Start erfuhren Sie in der letzten Ausgabe u.a., welche Informationsrechte der Betriebsrat hat. Noch einmal nachlesen können Sie die Infos und Tipps übrigens im Archiv (verlinkt) unseres E-Mail-Infoservices auf www.betriebsrat-tipps.de

Heute:
Welche Beratungsrechte hat der Betriebsrat? Der Betriebsrat hat z.B. ein Beratungsrecht bei der Arbeitsplatzgestaltung (§ 90 Abs. 2 BetrVG), bei der Personalplanung (§ 92 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), in Fragen der Berufsbildung (§ 96 Abs. 1 Satz 2 BetrVG), des Wirtschaftsausschusses (§ 106 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) und vor Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG).

Was versteht man unter dem Anhörungsrecht des Betriebsrats? Der praktisch einzige Fall eines reinen Anhörungsrechts ist die Anhörung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Kündigung nach § 102 BetrVG. Das Anhörungsrecht beinhaltet ein Informationsrecht und setzt zunächst voraus, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat ausführlich informiert hat. Hinzu kommt jedoch, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat Gelegenheit geben muss, zur Angelegenheit Stellung zu nehmen. Zwar braucht der Arbeitgeber die beabsichtigte Kündigung nicht gemeinsam mit dem Betriebsrat zu erörtern. Aber kündigt der Arbeitgeber, ohne dem Betriebsrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben, so ist die Kündigung unwirksam.

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe, wann ein Betriebsrat ein Vetorecht hat und was unter einem Mitbestimmungsrecht im engeren Sinne zu verstehen ist.

2. Rollen innerhalb des Betriebsrats

Heute:
Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter

Der Vorsitzende
Der Betriebsratsvorsitzende ist den Mitgliedern des Betriebsrats nicht übergeordnet, er ist lediglich „Auge, Ohr und Mund des Gremiums Betriebsrat“ und hat Informationen des Arbeitgebers entgegenzunehmen, Informationen des Betriebsrats an den Arbeitgeber weiterzugeben (§ 26 Absatz 2 BetrVG) und die allgemeine Geschäftsführung (Einladung zu und Vorbereitung der Betriebsratssitzungen, Sichten der Korrespondenz etc.) wahrzunehmen. Er ist quasi Repräsentant des Gremiums, aber auch nicht mehr.

TIPP für den Betriebsratsvorsitzenden:

  • In Einzelgesprächen mit dem Arbeitgeber nur vom gesamten Gremium gefasste Beschlüsse vertreten!
  • Erklärungen des Arbeitgebers nur entgegennehmen, alleine keine Entscheidungen treffen, sondern diese mit dem Gremium rückbinden!

Weisungen darf der Vorsitzende den Betriebsratsmitgliedern nicht erteilen. Er hat auch bei Abstimmungen kein höheres „Gewicht“, jede Stimme zählt gleich stark.

Der Stellvertreter
Er nimmt die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden dann wahr, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist. Er ist kein zweiter Vorsitzender! Der Vorsitzende kann auch nicht einzelne Aufgaben oder Geschäfte dem Stellvertreter zur einmaligen oder ständigen Erledigung übertragen.

In der nächsten Ausgabe des E-Mail-Infoservices erfahren Sie etwas über die Sonderrolle Ersatzmitglied.

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UNSERE SEMINAREMPFEHLUNGEN

"Einführung in das Arbeitsrecht I – Ihr erfolgreicher Einstieg in das Arbeitsrecht"

Dieses Seminar vermittelt Ihnen das arbeitsrechtliche Basiswissen, das Sie zur sachgerechten Wahrnehmung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats benötigen. Sie erfahren, worauf Sie als Betriebsrat bei Einstellungen und Versetzungen achten müssen und sind auf der Grundlage dieser Kenntnisse in der Lage, die Mitarbeiter hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent zu beraten.

Hier geht es zu den detaillierten Seminarinhalten und Terminen sowie zur Möglichkeit, sich anzumelden.

"Fit für den Betriebsratsvorsitz I"

In diesem Seminar informieren wir Sie umfassend über die vielfältigen Aufgaben, Rechte und Pflichten, die das Gesetz mit Ihrem Amt als Betriebsratsvorsitzender verbindet.

Hier geht es zu den detaillierten Seminarinhalten und Terminen sowie zur Möglichkeit, sich anzumelden.

"Einführung BetrVG I - Ihr Einstieg in das Betriebsverfassungsrecht"

In diesem Grundlagenseminar werden Sie mit den wesentlichen Rechten und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder vertraut gemacht, damit Sie Kolleginnen und Kollegen kompetent und engagiert vertreten können.

Profitieren Sie von attraktiven Vorteilen beim Besuch dieser Veranstaltung in 2010:

  • Starter Kit mit vielen praktischen Inhalten für jeden Teilnehmer
  • Gutschein über 200 EUR netto für die Teilnahme an "Einführung in BetrVG II" bis 31.12.2011
  • USB-Stick mit nützlichen Infos
  • umfangreiches Fachbuch für Ihre Betriebsratsarbeit
  • Termine für Betriebsräte spezieller Branchen: Pharma-, IT-, Banken- und Versicherungsbereich
  • Kinderbetreuung in 33 BetrVG I-Seminaren in 2010

Hier geht es zu den detaillierten Seminarinhalten und Terminen sowie zur Möglichkeit, sich anzumelden.

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STIMMEN unserer Seminar-Teilnehmer

Teilnehmer des Seminars „Einführung in das Arbeitsrecht I“ vom 06.-09.05.2014 in Köln:

  • „Beide Referenten haben alles toll gemacht. Sehr verständlich, auf Fragen wurde angemessen eingegangen. Alles top!“
  • „Super Atmosphäre, vielen Dank. So machen Seminare Spaß!“
  • „Was mir besonders gefallen hat: Austausch mit anderen Betriebsräten, Kompetenz der Vortragenden, Sicht aus 2 Richtungen (Arbeitsrichter/Anwalt).“
  • „Ich habe viel gelernt, dankeschön!!!“

Teilnehmer des Seminars „Fit für den Betriebsratsvorsitz I“ vom 27.-31.01.2014 in Berlin::

  • „Toller Referent, geht hervorragend auf Teilnehmerinteressen ein..“
  • „Danke für eine sehr informative Veranstaltung!“
  • „Es gab viele Aha-Effekte, Seminar war sehr aufschlussreich.“
  • „Die Seminarleiterin war sehr engagiert und hilfsbereit.“

Teilnehmer des Seminars „BetrVG I“ vom 06.-09.05.2014 in Münster:

  • „Es war einfach super und klasse organisiert. Voll und ganz top!“
  • „Danke für die professionelle Umsetzung der Gesetze!“
  • „Die Inhalte wurden interessant und verständlich vermittelt.“
  • „Die Betreuung war genial!“
  • „Praxisorientierte Beispiele, schwieriger Stoff wird anschaulich und erläuternd dargestellt.“

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TIPP von einem Kommunikationsexperten

Sprechstunde und Beratung in der Betriebsratsarbeit

Viele Betriebsräte bieten eine regelmäßige Sprechstunde für Belegschaftsmitglieder an. Oft ist die Einrichtung der Sprechstunde einer der ersten Schritte nach der Neuwahl, mit der gut gemeinten Absicht, eine Gelegenheit für Gespräche zu bieten. Zum Thema Sprechstunde sollten jedoch einige Punkte beachtet werden.

Aus den Sprechstunden heraus wächst Betriebsräten häufig die Rolle eines Beraters und Helfers zu. Von daher haben wir für Sie einige wichtige Grundlagen für eine professionelle Beratung in der Betriebsratssprechstunde zusammengestellt:

Zur Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch gehört eine sorgfältige Terminabsprache (kein Zeitdruck!) mit dem Ratsuchenden und ggf. mit dem eigenen Vorgesetzten. Die Wahl eines geeigneten Raumes, in dem man ungestört und ohne Mithörer sprechen kann, ist von erheblicher Bedeutung. Achten Sie auch - falls möglich - auf eine angenehme Raumatmosphäre (Getränke etc.).

Wenn das Problem, mit dem der Ratsuchende zu Ihnen kommt, bereits vor dem Gespräch bekannt ist, ist es sehr hilfreich, sich sachkundig zu machen (z.B. Rechtsfragen klären). Die sachliche Vorbereitung darf aber nicht zur Vorfixierung des Problems und dessen Lösung führen! Auch Informationen von Dritten über die zu beratende Person oder die Problemsituation können eine unvoreingenommene Aufnahme der subjektiven Darstellung des zu Beratenden erschweren.

Ein wichtiger Grundsatz der Beratung lautet: "Wenn ich einem anderen wirklich helfen will, muss ich darauf achten, dass sich nicht sein Problem unversehens in meines verwandelt". Oder mit anderen Worten: Wenn ein anderer in einem Problem oder in einer Krise steckt, darf ich mich nicht davon anstecken lassen.

Eine gute Beratung in der Betriebsratssprechstunde erfordert vor allem die Balance zwischen dem Eingehen auf die zu beratende Person und der Distanz zu deren Problem.

Eingehen auf die zu beratende Person heißt, mich in einen anderen einfühlen können. Diese Fähigkeit ist eine Grundvoraussetzung, um ihn so zu verstehen, wie er sich fühlt, wie er seine Situation sieht und welche Möglichkeiten er hat, an Problemlösungen zu arbeiten. Damit erfährt mich der Ratsuchende als jemanden, der sich auf ihn einlässt, ihn als Person so akzeptiert, wie er ist bzw. wie er sich selber sieht. Nur so kann er jenes Vertrauen entwickeln, das nötig ist, um offen und ehrlich über sich und sein Problem zu sprechen, ohne sich vor irgendwelchen Vorwürfen (was er hätte tun sollen, was er falsch gemacht habe, wie er sein sollte usw.) schützen zu müssen.

Beratung versteht sich dann als Begleitung, mit dem Ziel, dem anderen die Verantwortung für sein Handeln nicht abzunehmen. Die beraterische Kompetenz soll ihm bei der Lösungssuche helfen, ihn aber nicht entmündigen und ihn nicht in eine Abhängigkeit vom Berater bringen: Die Distanz zum Problem hat zwei Aspekte: der erste Aspekt betrifft meine Funktion in der Beratung, der andere Aspekt betrifft mich selbst.

Distanz schafft Freiraum für neue Lösungen

Neue Lösungen können erst ins Blickfeld kommen, wenn sich der Abstand vom Problem weitet. Da ich als Berater nicht Gefangener des Problems, also gefühlsmäßig nicht selbst in das Problem verstrickt bin, fällt es mir leichter, einen anderen Betrachtungsstandpunkt einzunehmen. Die größere Distanz des Beraters zum Problem (nicht zur Person!) ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es dem Ratsuchenden gelingt, sich aus der Verstrickung mit seinem Problem zu lösen und sich für Lösungen zu öffnen.

Die Hauptfunktion der Beratung besteht darin, dem Ratsuchenden zu helfen, selber sein Problem aus größerer Distanz zu sehen und neue Lösungswege in den Blick zu bekommen.

Vorsicht: Achten Sie darauf, dass Kollegen Ihre Aussagen nicht als Rechtsberatung deuten!

Noch ein Wort zur Haftung für Auskünfte: Die Betriebsratsmitglieder haften für Auskünfte, die sie in den von ihnen abgehaltenen Sprechstunden erteilen, nur bei unerlaubter Handlung nach den §§ 823 ff. BGB, und da wohl allenfalls ein Vermögensschaden in Betracht kommt, nach§ 826 BGB bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Also, bleiben Sie ruhig! Aber trotzdem Vorsicht, da es auch zu einem Imageschaden des Betriebsrats führen kann, wenn falsche Auskünfte gegeben werden, Lieber soll der Rechtsratssuchende einen Anwalt konsultieren!

Wenn Sie mehr über die Beratung in der Betriebsratsarbeit erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen den Besuch unseres Seminars

Das Mitarbeitergespräch – Kollegen beraten und begleiten

Kompetente Betriebsratsarbeit in der Praxis - Beteiligungsrechte sichern und ohne Arbeitsgericht zur Einigung finden

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Eine Seminarleiterin stellt sich vor

Heute:
Kerstin Sammet

Nach vielen Jahren im hohen Norden ist Kerstin Sammet inzwischen in ihrer Heimat rund um Ulm für unser Institut im Einsatz. Um unsere Kunden kümmert sie sich bereits seit 15 Jahren – damals als Pokos jüngste Seminarleiterin. Sie kennt sich also bestens aus, wenn es um Fragen und Sorgen der Betriebsräte geht.

Dabei hat Kerstin Sammet auch sonst fachlich einiges aufzuweisen: Pädagogikstudium mit Schwerpunkt Erwachsenenbildung, begleitende Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Modefirma, in der Dramaturgie eines Staatstheaters und am Deutschen Institut für Erwachsenenbildung in Frankfurt a.M.

„Ich wollte keinen 08/15-Job. Und tatsächlich ist kein Seminar wie das andere. Ich treffe immer wieder ganz besondere Menschen die mich inspirieren. Es ergeben sich wunderbare Gespräche, so dass ich immer auch etwas für mich mitnehmen kann. Und der Umgang mit ständig neuen Menschen hält jung! Daneben gibt es immer wieder Erlebnisse, die man nicht vergisst, so wie einer der Seminar-Abschiedsabende in Hamburg: Auf dem Rathausplatz gab es eine große Demonstration und ein entsprechendes Polizeiaufgebot. Unser Lokal lag mittendrin und wir mussten uns durch unterirdische Gänge und Hintertüren "heranschleichen" und zu guter Letzt vom Wirt persönlich durch die Polizeisperren gelotst werden.“

In ihrer Freizeit ist Kerstin Sammet übrigens ausgesprochen sportlich! Zu ihren Hobbies zählen das Bergsteigen, Nordic Walking, Radfahren, Gymnastik, Schwimmen und Inlinern – und seit Neuestem auch Fernreisen. Als nächstes Urlaubsziel ist Thailand geplant.

 

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Literaturtipp

Jedem Betriebsrat ist ein aktueller Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz zu überlassen (dies bildet die Grundlage der gesamten Tätigkeit, BAG, 26.10.1994 AP Nr. 43 zu § 40 BetrVG 1972), z.B.:

Handkommentar Betriebsverfassungsgesetz

Fitting, 25. Auflage 2010, Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: Handkommentar, Rechtsstand: Januar 2008 (Gebundene Ausgabe)

oder

Betriebsverfassungsgesetz – Kommentar für die Praxis

Däubler, 12. Auflage 2010, Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG): Mit Wahlordnung und EBR-Gesetz. Kommentar für die Praxis (Gebundene Ausgabe)

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